Autor: Hartmut Geißler
"Burgmannen" waren im Mittelalter Ritter oder Edelknechte, die für die Pflicht, sich an der Verteidigung einer Burg zu beteiligen, auch das Recht besaßen, dort zu wohnen. Dazu bekamen sie vom Herren der Burg entweder ein schon bestehendes Burghaus oder das Recht, sich dort eines zu bauen, sicher so auch im Ingelheimer Saal. Zu diesem Burghaus gehörte Grundbesitz außerhalb der Burg, von dem Abgaben an den Burgmann zu leisten waren. Reichere Ritterfamilien, die oftmals die Rechte der Burgmannen verschiedener Burgen besaßen, ließen sich dort vertreten, wohnen also selbst gar nicht dort.
So war Philipp von Ingelheim z. B. Burggraf von Bacharach und sein Sohn Hans von Ingelheim Burgherr zu Klopp, der Burg in Bingen, ohne dass sie dort regelmäßig wohnen mussten.
Gs, erstmals: 02.02.12; Stand: 18.12.20