Vom ehemaligen Ingelheimer Stadtarchivar Adolf Gaul wurde im Heft
Nr. 42 der Beiträge zur Ingelheimer Geschichte des Historischen Vereins
1997ein Aufsatz veröffentlicht, der einen Überblick über die
Geschichte dieses Waldes und der Beziehungen der beiden Ingelheim zum
Ort Daxweiler bietet. Gaul beginnt wie folgt:
"Unmittelbar an den Stadtwald
Bingen grenzt der Wald der Stadt Ingelheim am Rhein, der sich mit seiner
heutigen Flächengröße von fast 1200 Hektar in einer Länge von 6 km
zwischen den Dörfern Daxweiler und Dichtelbach erstreckt, zum 637 m
hohen Kandrich ansteigt, nach dem Guldenbachtal abfällt und von der
Bundesstraße 50 nach Westen hin abgegrenzt wird.
Im Gegensatz zu allen anderen Mitgliedsgemeinden des
Walderholungsverbandes Rhein-Nahe, die ihre Wälder gewissermaßen
„vor der Haustüre“ liegen haben, müssen die Ingelheimer immerhin
gut 30 km Weges zurücklegen, um aus ihrer waldarmen -
aber
mit Reben und Obstbäumen reich bestandenen - Umgebung in ihren Wald im
vorderen Hunsrück zu gelangen."
Violett
umrandet: Der noch heute der Stadt Ingelheim gehörende
"Ingelheimer Stadtwald"
Abbildung freundlicherweise von Herrn Letzner zur Verfügung
gestellt.
Urkundlich kann heute weder die Eigentumsübertragung an die beiden
Ingelheim selbst noch deren Zeitpunkt belegt werden.
Aber auch Gaul geht davon aus, dass im frühen Mittelalter das
Reichsgebiet um Ingelheim ebenso wie der gesamte Soonwald Bestandteile
des unteren Nahegaus gewesen sind, "ein geschlossenes
Reichsgut".
Erstmalig erwähnt wird der Wald (indirekt) und der südöstlich davon
liegende Ort Daxweiler in einem Lehensverzeichnis Werners II. von
Bolanden aus den Jahren 1194/98, wo es heißt, dass er "die
Vogtei über beide Ingelheim, über Winternheim, über Bubenheim in der
oberen Straße, auch über Wackernheim und Weinheim, über das Kloster
Hausen und das Dorf Daxweiler und alles im Soonwald liegende, was zu
dem Hof [Ingelheim? Daxweiler?] gehört, die Münze in Ingelheim,
den Weinzehnt in Ingelheim und den Hof zu Mannendahl" besitze.
Im Zuge der Verpfändungen an Kurpfalz ab 1375 sei auch Daxweiler mit
diesem Wald verpfändet worden, als Zubehör zum Ingelheimer
Reichsgrund.
Erstmals als Eigentümer dieses Waldes werden die beiden Ingelheim (nach
Gaul) 1387 im Zusammenhang mit einem Gerichtsverfahren genannt.
Vom 20 Juni 1419 ist ein Vertrag überliefert zwischen Daxweiler und den
beiden Ingelheim, in dem die beiderseitigen Beziehungen geregelt wurden.
Danach sollte Daxweiler "nach altem Herkommen"
jährliche Abgaben an Ingelheim zahlen:
- am 11.11. ein "Imbs",
- aus jedem Haus ein Fastnachtshuhn und einen Sümmer (=Scheffel) Hafer
- und am Johannistag 3 Gulden Geldzins an Ingelheim.
Im Gegenzug bekamen die Leute von Daxweiler das Recht, ihr Vieh
in den Ingelheimer Wald zu treiben (aber nicht in junge Schläge unter 3
Jahren) und das Holz zu nutzen, aber nicht zum Verkauf außerhalb der
Gemarkung.
Die beiden Ingelheim übten also eine Art Grund- und auch
Gerichtsherrschaft über die Leute von Daxweiler aus, das
Fastnachtshuhn symbolisiert dieses grundherrschaftliche Verhältnis.
Weil die Pfälzer Regierung immer wieder versuchte, Daxweiler aus der
Ingelheimer Abhängigkeit zu lösen, gab es einen langen Prozess
darum beim Reichskammergericht, das am 7.7.1582 zugunsten der beiden
Ingelheim entschied. Danach gehörte Daxweiler weiterhin den beiden
Ingelheim, sowohl deren Adel als auch den Nichtadligen. Daxweiler
Pfarrer wurden von Ingelheim ausgesucht und examiniert, Ingelheimer
Gerichte hatten die Gerichtshoheit über Daxweiler und die Ingelheimer
das Jagd- und Fischereirecht dort.
Am 31. August 1754 wurden die Rechte neu geregelt, indem der jährliche
"Imbs" in eine Abgabe von 15 Gulden umgewandelt und die
Holznutzung durch die Leute aus Daxweiler genauer definiert wurden.
Da die Bewirtschaftung des Waldes von Ingelheim ziemlich umständlich
war, wurden Teilnutzungsrechte des Waldes immer wieder verpachtet.
Die beiden Ingelheim waren als Grundherren auch für die bauliche
Unterhaltung von Kirche und Schule in Daxweiler zuständig. Als das
linke Rheinufer in napoleonischer Zeit
zu Frankreich gehörte, wollten sich die Ingelheimer von dieser Baulast
entledigen, wurden aber vom Präfekten Jeanbon St. André weiterhin dazu
verpflichtet.
Erst in Hessen-Darmstädter Zeit kam nach langen Prozessen 1832
ein Vergleich zustande, durch den die beiden Ingelheim diese Baulast
mit einer Abfindungssumme von 6700 Talern endgültig ablösen
konnten.
Die hohe Schuldenlast der Kriege im Zusammenhang mit der französischen
Revolution brachte beide Ingelheim dazu, die gesamte Waldnutzung
langfristig zu verpachten, um Darlehen aufnehmen zu können, und
zwar am 26. September 1806 an ein Konsortium von Privatleuten aus
Kreuznach und Stromberg auf die Dauer von 40 Jahren. Die neuen
Pächter betrieben aber einen ziemlichen Raubbau zugunsten der
Verhüttung von Erzen im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts.
Da die Daxheimer Rechte einer - aus Ingelheimer Sicht - geordneten
Waldwirtschaft aber im Wege standen, versuchte man diese Rechte im 19.
Jahrhundert abzulösen. Aber Daxweiler forderte viel Geld dafür,
und zwar im Jahre 1848:
- für die
Bauholzberechtigung
2.687 Taler,
- für die
Brennholzberechtigung
19.311 Taler
- für die Nutzung von dürrem Holz
(Raffholz)
11.103 Taler,
- für die Grasnutzung und das Weiderecht im Wald 48.700 Taler
- für das
Mastrecht
23.100 Taler,
- für den
Steuerwert
24.152 Taler,
zusammen also 129.053 Taler.
Dies konnten und wollten die beiden Ingelheimer Gemeinden aber nicht
zahlen, weswegen es wieder lange Prozesse gab, die schließlich
im Jahre 1888 zu einem Urteil über 76.000 Mark führten.
Der Betrag wurde durch Vermittlung des Nieder-Ingelheimer Großbürgers Wilhelm
von Erlanger, der aus einem Frankfurter Bankiershaus stammte,
beschafft. Damit endete die Jahrhunderte lange Bindung des Ortes
Daxweiler an Ingelheim, aber nicht der Besitz des Ingelheimer
Stadtwaldes dort, den es noch heute gibt. Ein Windgenerator auf
dem Kandrich speist zu Gunsten von Ingelheim heute Strom ins
Stromnetz ein.
Am Ende seines Aufsatzes zitiert Gaul die zusammenfassende Beschreibung
dieser Verhältnisse durch Andreas Saalwächter:
"Auf
regelmäßigem Wege hätte das nur geschehen können durch Verfügung
eines Königs; denn der Wald ist ursprünglich doch gerade so gut Königsgut
und Zubehör der Pfalz gewesen wie die Gemeinden Ingelheim selbst. Aber
von einer solchen Schenkung wissen wir nichts. Dann ist nur der Weg
einer allmählichen Entwicklung und Umbildung denkbar. Von Daxweiler
wurde Jahrhunderte lang, sicher schon zur Zeit Ludwigs des Frommen, Holz
an die Pfalz geliefert. Als dann die Könige nicht mehr so häufig und
später gar nicht mehr dorthin kamen, blieben doch Beamte und zur Pfalz
in Beziehung stehende Leute in Ingelheim ansässig. Diese Personen
bildeten mit den größeren Grundbesitzern, den im „Gelübd“
vereinigten Adeligen, die beiden Gemeinden, und diesen muß allmählich
die Grund- und Gerichtsherrschaft sozusagen „zugeflogen“ sein, was
um so leichter geschehen konnte, als die Einwohner Daxweilers von jeher
Unfreie waren (noch im Jahre 1568 mußten sie bei Eingehung der Ehe die
Leibeigenschaft beiden Ingelheim versichern). Solche Dinge konnten im
Mittelalter leicht vorkommen."