"Neben und zwischen dem Besitz von adligen und bäuerlichen Reichsleuten
liegt der der Kirche. Seit dem Beginn des 13. Jahrhunderts ist eine
neue geistliche Herrschaft mit ihrem Grundbesitz in beiden Ingelheim
eingedrungen: die Zisterzienserabtei Eberbach im Rheingau. Die Mönche
erwarben überall beiderseits des Rheines, im Rheingau wie im alten
Wormsgau, Güter, zumeist aber nicht große Komplexe auf einem Male,
sondern zahlreiche einzelne Grundstücke, Äcker, Weinberge, Häuser
und auch Renten in kleinen Schenkungen, Kauf- und Tauschverträgen mit
den Einwohnern der Dörfer. Die streng lebenden Mönche genossen hohes
geistliches Ansehen, und manch einer sah sich veranlaßt, sein
Seelenheil dem Gebet der Mönche anzuvertrauen, dessen er sich durch
eine Schenkung versicherte. Durch ihre sorgfältig organisierte
Wirtschaftsführung waren die Zisterzienser aber auch in der Lage,
bares Geld auszugeben, dessen die Ritter und Bauern nur allzu oft
entbehrten. So kam es zu den häufigen Rentenkäufen mit
Grundstücksverpfändungen,
bei denen das Kloster ein Kapital gab, für das der Empfänger einen jährlichen
Zins zu zahlen und als Bürgschaft liegendes Gut zu setzen hatte, wie
eine Hypothek, die dann oft genug zum Ansatzpunkt für den endgültigen
Erwerb des Grundes durch das Kloster wurde.
Wir wissen nicht, wann
Eberbach zum ersten Mal in Ingelheim Besitz erwarb; denn wir können
nicht damit rechnen, daß die zahlreichen kleinen Geschäfte schon im
12. Jahrhundert urkundlich bezeugt wurden, und trotz der guten Überlieferung
des Eberbacher Archivs erst recht nicht damit, daß alle Urkunden
erhalten sind.
Die älteste uns überlieferte Urkunde stammt aus dem
Jahre 1213 und bezeugt, daß der Ober-Ingelheimer Amtmann Berlewin und
seine Ehefrau einen Weinberg von 4 Tagewerk »gelegen zwischen dem
Kreuz und dem Burgtor am Ausgang nach Nieder-Ingelheim zu«, dazu eine
halbe Hofstelle und einen halben Weinberg auf ihren Todesfall an das
Kloster schenkten. Für das Kloster übernimmt ein Mönch die Güter,
der selbst aus Ingelheim stammt. Die Veräußerer besaßen ihr Gut
freilich nicht zu freiem Eigen; es war das alte Königsgut, auf dem
sie siedelten, und das nun an das Kloster kam. Eine Einwilligung des Königs
brauchten sie zwar nicht mehr einzuholen; aber die Rechte des Königs
lasteten jetzt in Form eines festen Zinses auf dem Besitz, und diesen
Zins mußte der Erwerber mit übernehmen: 1/4 Fuder Wein und 4
Pfennige von dem ganzen Weinberg, 2/4 Fuder Wein und 2 Pfennige von
der Hofstelle und dem halben Weinberg betrug er jährlich. Ähnlich hören
wir in einer Urkunde von 1243, in der die Eberbacher Güter -
deren Umfang nicht genannt ist -
für 5 kölnische Schillinge jährlich
verpachteten, daß der Pächter alle Abgaben mit übernehmen mußte.
Die Zisterzienser suchten sich der Lasten durch königliches Privileg
zu entziehen. 1252 befreite Wilhelm von Holland sie von der Pflicht,
von ihren Ingelheimer Gütern jährlich 5 Mark kölnisch Abgaben zu
leisten. 5 Mark entsprachen 960 Pfennigen; bedenkt man, daß die
Abgaben 1213 in der Größenordnung von 4 Pfennigen für einen Weinberg
lagen - wozu allerdings noch
Naturalabgaben an Wein kamen - so läßt sich der ungewöhnliche
Umfang der Eberbacher Güter in beiden Ingelheim ermessen.
Doch
scheinen die Abgaben nicht immer fixiert gewesen zu sein; die Könige
konnten besondere Beden erheben, und darum war es für das Kloster von
großem Wert, daß König Adolf 1295 die Abgaben der Eberbacher auf
ein Prozent der Gesamtsumme, die
Ingelheim jeweils zu leisten hatte, fixierte, und zwar unabhängig
davon, wie viel Besitz das Kloster in Ingelheim noch in Zukunft
erwerben sollte. Man braucht kaum zu betonen, daß die Zisterzienser
gewiß ein Vielfaches von einem Prozent der dem König zinspflichtigen
Güter im Ingelheimer Reich besaßen. Je mehr Güter aber die
Eberbacher erwarben, desto höher mußten die Lasten des übrigen
Besitzes werden, wenn Ingelheim eine Gesamtschuld zu leisten hatte.
Zur Verwaltung des verstreuten Besitzes richteten die Zisterzienser eine
Grangie, einen Wirtschaftshof, in Ingelheim ein; er wird zuerst in der
päpstlichen Besitzbestätigung von 1238 genannt; vielleicht lag er
schon damals auf dem Böhl in Nieder-Ingelheim nördlich des Saales,
wo er später nachweisbar ist.
2. Engelthal und Ingelheimerhausen
So wie wir früh Männer aus Ingelheim im Eberbacher Konvent finden,
werden wir die Zisterzienser aus dem Rheingau auch als die Anreger für
die Gründung eines eigenen Zisterzienserinnenklosters in
Ober-Ingelheim anzusehen haben. Das Kloster Engelthal, dessen Gebäudereste
in der Edelgasse am Selzbach in Ober-Ingelheim noch heute zu
beobachten sind, muß im Laufe des 13. Jahrhunderts entstanden sein;
urkundlich ist es erstmals 1290 nachweisbar. Hier schuf der
Ober-Ingelheimer Adel sich eine Stätte für seine Töchter,
zusätzlich zum
älteren Kloster Ingelheimerhausen.
In Nieder-Ingelheim finden wir
seit der Mitte des 14. Jahrhunderts Nachweise für das Bestehen eines
geistlichen Spitals.
Während so neue geistliche Grundherrschaften in Ingelheim einrücken,
ziehen die alten sich zum Teil zurück. Von den an Quedlinburg,
Michelstadt, Augsburg, Bamberg gegebenen Gütern und Abgaben hören
wir nach den oben genannten Schenkungsurkunden gar nichts mehr. Für
Aachen liegt nach den Schenkungen Ottos III. und Heinrichs II. nur
noch das erwähnte Mandat von etwa 1205 und eine Besitzbestätigung
Heinrichs (VII.) von 1222 vor, die aber erweisen, wie sich eine königliche
Schenkung oder zumindest ein Rechtsanspruch über mehr als 200 Jahre
behauptet hat, ohne daß zwischendurch Zeugnisse vorliegen. Ob das
Aachener Adalbertstift in der Lage war, sein Recht zu realisieren, und
wann es dieses Recht veräußerte, meldet keine Quelle. Da sich die
den Aachenern zustehenden Abgaben nicht lokalisieren lassen, ist auch
kein Rechtsnachfolger zu ermitteln. Als Karl IV. das Stift im Saal
begründete, war von keinem Recht Aachens an der Pfalzkapelle mehr die
Rede -
aber damals gab es auch schon
Ingelheimer Bürger im Saal.
4. Würzburg, St. Stephan in Mainz
Nachdem die Würzburger über fünf
Jahrhunderte hindurch die Kirche zu Nieder-Ingelheim
besessen hatten,
verkauften Dekan und Domkapitel im Jahre 1270 den gesamten Ingelheimer
Besitz, nämlich Hof, Acker und Weinberge, sowie alle Einkünfte,
Zehnte und das Patronatsrecht für 200 Kölnische Mark an den Dekan
Walter vom St. Stephansstift in Mainz. Der Verkauf fand während einer
Sedisvakanz in Würzburg statt, vielleicht brauchte das Kapitel Geld,
um die Wahl seines Dekans Berthold durchzusetzen, der, Bischof
geworden, den von ihm selbst als Dekan betriebenen Verkauf bestätigte.
Dekan Walter von St. Stephan schenkte das so erworbene Gut drei Jahre
später seinem eigenen Stift. Damit war das nahe Mainzer Stift an die
Stelle des fernen Würzburg in die Kirchenherrschaft in Nieder-
Ingelheim eingetreten. Es hat seinen Besitz, sein Zehnt- und
Patronatsrecht über die Reformation hinaus zu bewahren gewußt, bis
die französische Besetzung seit 1792 alle kirchlichen Rechte in Frage
stellte.
5. Hersfeld
Zäher als Würzburg in Nieder-Ingelheim behauptete sich Hersfeld in
Ober- Ingelheim. Erst 1296 veräußerte der Abt von Hersfeld das
Patronatsrecht über St. Wigbert
und ein Drittel des Ober-Ingelheimer
Zehnts an das Mainzer Domkapitel, was Erzbischof Gerhard II. wenig später
bestätigte. Eine Rente von Ingelheimer Gütern verkauften die
Hersfelder 1310 an einen Friedberger Burgmann. Wieder war Mainz an die
Stelle des ferneren Besitzers gerückt, aber Hersfeld behielt noch
einen Teil des Zehntes zurück, und dieser ist bis über die
Reformation hinaus, als Hersfeld säkularisiert wurde und die
hessischen Landgrafen seine Rechte übernahmen, behauptet worden.
6. St. Bartholomäus in Frankfurt, Deutscher Orden in Mainz
Auch das Frankfurter Stift St. Bartholomäus hielt seine im 9.
Jahrhundert erworbene Nona nicht auf die Dauer fest. Es begann hier wie
bei den Zehntinhabern mit Schwierigkeiten bei der Einsammlung der
Abgaben. 1275 mußte Erzbischof Werner von Mainz auf Ersuchen der
Frankfurter den Scholaster vom Mainzer Marien-Greden-Stift - dies Stift
hatte den Archidiakonat im Ingelheimer Bereich inne - beauftragten, »die Amtsträger
des Herrn Königs zu Ingelheim sowie einige von deren Hintersassen und
die Besitzer der Reichsgüter« zur Zahlung der Nona anzuhalten und im
Weigerungsfalle zum Prozeß zu schreiten. Wir wissen nicht, welchen
Erfolg der Scholaster hatte. Einige Jahre vorher schon hatte ein
Ingelheimer Schöffenweistum die nonenpflichtigen Äcker feststellen müssen.
1325 verpachtete das Bartholomäusstift die Nona in beiden Ingelheim auf
zehn Jahre an einen Mainzer Domherren. Dieser, Giselbert, stammte aus
dem Rittergeschlecht derer von Ingelheim und wird leichter als die
Frankfurter Kanoniker die Möglichkeit gehabt haben, am Stammsitz seiner
Familie und mit Unterstützung der Mainzer Geistlichkeit die Abgaben
einzutreiben. Schließlich verkaufte das Stift 1341 seinen Nieder
Ingelheimer
Besitz an das Deutschordenshaus in Mainz.
Die Deutschordensherren hatten schon früher in Ingelheim Fuß gefaßt;
König Wilhelm hatte sie 1254 von allen dortigen Reichsabgaben befreit,
und 1333 verlieh Ludwig der Bayer aufs neue Schutz und Abgabenfreiheit für
die Ordensleute in Ingelheim.
7. Nahegelegene Stifter in Mainz und dem Rheingau als Grundherren in
Ingelheim
Die genannten Besitzveränderungen lösen Ingelheim aus weiten und alten
Verflechtungen; auf der anderen Seite treten die nahegelegenen
geistlichen Stifter nicht nur das Erbe der fernen an, sondern rücken
auch an anderen Stellen in Ingelheim ein. Durch Kauf, Tausch, Schenkung
und Testament erwerben die Mainzer Stifter St. Maria im Feld, St.
Stephan, St. Peter, St. Moritz sowie die Gemeinschaft der vier
Mainzer Frauenstifter, auch das Nonnenkloster vom Binger Rupertsberg und die
Karthäuser von Petersthal im Rheingau (die ihren Sitz 1322 vor die Tore
von Mainz verlegten) Grundbesitz und Renten in beiden Ingelheim."
(S. 134 - 136)