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Die polizeiliche überwachte Einführung neuer Maße und Gewichte


Autorin: Eveline Schweikhard
und Hartmut Geißler (Ergänzung der Tabelle) aus Kneib, S. 172

Als eine neuere Darstellung der "Einheitlichen Maße und Gewichte" unter Napoleon lese man Letzner, in BIG 49, S. 130 (Gs)


Die Einführung des Maß- und Münzsystems

Im Jahr 1802 wurden im gesamten Departement die neuen Maße und Gewichte eingeführt. In einem Schreiben an die Bürgermeister des Kantons Ober-Ingelheim teilt der Präfekt Jeanbon St. Andre mit, daß vom 1. Germinal 1802 an der Meter anstatt Elle, Schuh, Ruth und Stange als Maßeinheit gelten sollte.

Mit der Einführung der übrigen Maße und Gewichte wartete man, bis ein gewisser Vorrat vorhanden war. Damit sich die Einwohner an die neuen Maße und Gewichte gewöhnten, wurden Niederlassungen errichtet, in denen die Gewichte verkauft und der Bevölkerung erklärt wurden. Es wurde den Rheinhessen strengstens verboten, noch mit alten Maßen und Gewichten zu rechnen. Polizeikommissare und Beamte wurden eingesetzt, welche in Kramläden und Niederlagen, sowie auf öffentlichen Märkten Untersuchungen durchführten, um die Richtigkeit der Maße und Gewichte zu prüfen. Falls sie alte Gewichte entdeckten oder aber neue, die nicht mit einem Stempel versehen waren, wurden diese beschlagnahmt. Der Beschuldigte mußte sich vor dem Zuchtpolizeigericht verantworten, wo er meistens zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Auch Notare und Beamte hatten die Pflicht, in ihren Schriftstücken und Akten nur die republikanischen Maße und Gewichte aufzuführen. Bei Nichtbefolgung der Anweisung mußten sie Strafgeld in der Höhe von 50 Pranken zahlen.

Der Beschluß zur Einführung der republikanischen Maße und Gewichte wurde allen Bürgermeistern des Departements, sowie den Gerichtsstellen und Friedensrichtern, ferner den Vorgesetzteten der verschiedenen Dienst- und Verwaltungsfächer zugeschickt, außerdem wurde er in allen Gemeinden verlesen und angeschlagen. In einem weiteren Beschluß des Präfekten wurde für die Bewohner der Gebrauch von Dezimalgewichten und Füllmaßen verbindlich. Eine Ausnahme bildeten lediglich die Apotheker, welche noch provisorisch die alten Gewichte benutzen durften. Weiterhin wurde befohlen, nur Fässer auf denen in lesbaren und unauslöschbaren Ziffern die Anzahl der Hektoliter, Dekaliter und Liter angegeben sei, zu verkaufen.

Um den Kaufleuten und Handwerkern die Ausflucht der Unwissenheit zu nehmen, wurden Polizeikommissare befähigt, in die Wohnungen der oben genannten Personen zu gehen, um diese ausdrücklich auf den neuen Beschluß des Präfekten hinzuweisen. Die Überwachung der neuen Maße und Gewichte wurde äußerst streng gehandhabt. Aus einem Schreiben des Bürgermeisters der Gemeinde Frei-Weinheim geht aber dennoch hervor, daß es recht lange dauerte, bis sich die Bürger die neuen Maße und Gewichte anschafften. Der Bürgermeister besuchte Handwerker, Kaufleute, Wirte und Fischer seiner Gemeinde auf und mußte feststellen, daß fast alle noch mit den alten Gewichten rechneten. „... Ich habe mich hierauf zu dem Bierwirth Bürger Johannes Kling begeben, um nach Vorschrift das neue Füll-Maaß mir vorzeigen zu lassen, worauf er mir geantwortet: daß er sein Bierzapf niedergelegt, weil ihm wegen dem geringen Abgang und schlechten Keller, das Bier bey gegenwärtiger Witterung sauer werden thäte, und doch aber wolle er sich die neuen Maaße anschaffen. Hierauf habe ich mich zu den Fischern, den Bürgern Johannes Hammer, Peter Berlenbach, Johannes Englert und Franz Windolf begeben, um mir nach Vorschrift das neue Gewicht vorzeigen zu lassen, worauf sie mir geantwortet: daß sie bishero nichts an Fisch gefangen hätten, und wegen Armuth hätten sie das neue Gewicht noch nicht anschaffen können, doch aber wollten sie sich bestreben ein solches anzuschaffen.

Um der Bevölkerung die Umrechnung zu erleichtern wurden Vergleichstabellen eingeführt. Sie verdeutlichten exakt die Berechnung der neuen Maße und Gewichte. Jedes Jahr wurden die Maße und Gewichte von einem 'Verificateur' überprüft. Den Bürgermeistern wurden die Tage, an denen die Überprüfung stattfand, bekannt gegeben. Sie mußten dafür sorgen, daß die Bewohner pünktlich zu den Kontrollen erschienen.

„Der Verificateur von Maaß und Gewicht Herr Walremer benachrichtigt mich soeben, daß er den nächsten 3. 4. 5. 6. und 7. September dahir die aufgetragene Verification des Maaß und Gewichtes durchführen wird. Daher sollen alle Patentierte ihr Maaß und Gewicht an den hier bestimmten Tagen unfehlbar unter eigener Verantwortlichkeit und bei Vermeidung denen durch das Gesez bestimmten Strafen zur Regelung und Verificirung einliefern sollen. Die Herrn Maire haben sonach dieses in ihren Gemeinden bekanntzumachen und die Zahl der Patentpflichtigen in eine Liste einzutragen und mir sodann so geschwind wie möglich zukommen zu lassen, damit ich solche dem Herrn Verificateur sogleich bei seiner Ankunft aushändigen kann. Die Patentpflichtigen können sich im Gemeindehaus melden.“

 

Wer also heute einen Schoppen Wein in der Gastwirtschaft bestellt, der bekommt in der Regel mit 0,4 Liter die Menge, die auch vor der Franzosenzeit unter einem Schoppen verstanden wurde.


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Gs, erstmals: 09.01.06; Stand: 02.12.20