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Die alte "Fahrgemeinschaft" in Frei-Weinheim


Autor: Hartmut Geißler
zusammengefasst aus Burger (BIG 3, 1951, S. 53 - 75),
unter Benutzung von Saalwächter BIG 13, S. 59ff.


Die Fährgemeinschaft bis zu ihrer Auflösung in französischer Zeit

Am Ende der heutigen Rheinstraße, dem früheren Steinweg, lag das Ingelheimer "Fahr" (grammatisch ein Neutrum), der Fähr-Hafen des Ortes, und zwar bis zum Erweiterungsbau des Selzarmes (rechts vom Steinweg) nur auf der linken Seite, wo auch heute das Hafenbecken liegt, aber weiter landeinwärts, südlich des Ruderhauses, wo die Fundamente des ehemaligen Landkranes an der "Napoleonseiche" zu sehen sind. Von dort aus gab es auch einen Fährverkehr mit Ruderbooten zur anderen Rheinseite hinüber.

Von dort ist nachweislich Otto I. zweimal (958 und 965, früheste Erwähnungen) mit dem Schiff nach Köln gefahren. Nach der Hafenerweiterung durch die Umleitung der Selzmündung 1849 wurde die Steinstraße durch einen "Fahrdamm" in den Fluss hinein verlängert - das heutige Ende der Rheinstraße.

Im Schiedsspruch von 1430, der die Streitigkeiten zwischen Kurmainz und Kurpfalz wegen des Rheinverkehrs, des Weinheimer Krans und seiner Gebühren geschlichtet hatte, hatte Kurpfalz sich auch das alleinige Recht auf den Fährverkehr zwischen Ingelheim und Mittelheim/Winkel auf der anderen Rheinseite gesichert. Vorher hatte es an dieser Stelle des Rheins anscheinend keinen regelmäßigen Fährverkehr gegeben, sondern nur einen nach dem (relativ geringen) Bedarf.

Später gab es keine Streitigkeiten darüber mehr zwischen den beiden Kurstaaten - im Unterschied zum Kranenrecht - , wohl weil der wirtschaftliche Ertrag recht gering war. Für Kurpfalz war aber anscheinend das Recht dazu an sich von Wichtigkeit.

Burger erwähnt S. 59 einen Fall aus dem Jahre 1707, als einerseits die Weinheimer Fähre auf Winkeler Ufer "arretiert" worden war und andererseits zwei Schiffer von dort in Weinheim festgenommen wurden und einige Tage im Ober-Ingelheimer Gefängnis saßen, bis sie auf Intervention des Mainzer Vicedoms, des Freiherrn von Greiffenclau-Vollraths, entlassen werden mussten. Ihnen war vorgeworfen worden, durch eigenmächtiges Übersetzen von einigen Pferden das Weinheimer Fährprivileg verletzt zu haben.

Solche kleineren Zwischenfälle gab es also, besonders in Kriegszeiten, wenn die Bewohner beider Ufer auf verschiedenen Seiten standen. So sollten auf Befehl des Vicedoms zwischen 1703 und 1707 die Weinheimer Boote am Winkeler Ufer über Nacht bleiben, damit nächtliche Überfälle von Pfälzern auf Rheingauer Gebiet unterblieben. Dort wurden die Boote aber in der Folgezeit zerstört, so dass sich die Weinheimer bei der Pfälzer Regierung über den wirtschaftlichen Schaden beklagten.

Auf den Seiten 61 - 63 listet Burger mehrere solcher Vorkommnisse auf, die ja auch zeitweise parallel zu den Streitigkeiten um die Kranenrechte verliefen. Ein Versuch der (kurmainzischen) Heidesheimer, in Heidenfahrt 1719 einen eigenen Fährdienst einzurichten, in Durchbrechung des Weinheimer Privilegs, konnte mit juristischen Mitteln abgewehrt werden.

Die ständige Realisierung dieses Rechtes wurde der Gemeinde Weinheim insgesamt übertragen, die zu diesem Zweck eine Art Zwangsgenossenschaft aller männlichen Bürger des Ortes bilden musste. Das bedeutete, dass täglich sechs Mann in zwei Nachen eine Art Pendelverkehr zwischen beiden Rheinseiten anbieten mussten, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang, natürlich nur bei Bedarf. Die näheren Umstände der Bildung dieser Genossenschaft sind urkundlich nicht überliefert. Erst in der überlieferten Dorfordnung von 1596 finden sich Elemente davon.

Bei einer Anzahl der männlichen Bürger dieses kleinen Ortes zwischen 19 Personen (im Jahre 1653) und 40 Männern (Ende des 18. Jh.) ergibt das eine Belastung aller Mitglieder der Fahrgemeinschaft von sieben Tagen alle drei bzw. sieben Wochen. Besonders anstrengend wird dieser Fährdienst bei normalem Wetter aber selten gewesen sein, denn wegen der geringen Nachfrage (s. u.) werden die diensthabenden Fährleute die meiste Zeit wohl nur gewartet haben.

Jeder Bürger war Miteigentümer der Boote, zu deren Neuanschaffung oder Reparatur auch jeder beitragen musste, sofern die Rücklagen aus den Einnahmen dazu nicht ausreichten. Die Tageseinnahmen wurden zwar täglich unter den sechs Diensthabenden aufgeteilt, aber davon musste jede Gruppe ("Partei") wöchentlich 30 Kreuzer an einen "Segelmeister" abliefern, den Vorsteher der Fahrgemeinschaft, der abrechnete und das Geld in einen Reparaturfonds ablieferte. Reichte dieser nicht aus, etwa weil durch Kriegsfolgen Boote unbrauchbar gemacht oder verschleppt worden waren, so wurde eine nach Besitz gestaffelte Umlage erhoben.

Ein "Schiffgeld" als Einstand mussten außerdem sowohl die jungen Bürger mit eigenem Hausstand zahlen, sobald sie in den Fährdienst aufgenommen wurden, als auch die neu in die Gemeinde Zuziehenden. Wer Vollbürger werden wollte, musste ebenfalls - außer dem Bürgergeld - ein Schiffgeld zahlen. Sogar in Weinheim ansässige Nichtbürger und Witwen hatten Beiträge in den Fonds zu zahlen.

Schon in französischer Zeit, aber noch vor der Privatisierung gab der "Maire" (Bürgermeister) von Frei-Weinheim 1802 einen Bericht, in dem es unter anderem über den Besitz an Schiffen, die Eigentumsverhältnisse und über die Preise heißt:

Schiffahrt auf dem Rhein: Diese bestehet in einer von den deutschen Truppen zerhauenen Nähe [Nachen] vor [für] Wagen samt Vieh - dann in zwei Fahr-Nächen für Menschen zum Uebersetzen, und dieses sämtlich ist den hiesigen Bürgern als ein privates Eigentum. Die Passierenden müssen bezahlen: eine einzelne Person 4 Kr., zwei Personen jede 2 Kr. und so fort; ein Reuter samt Pferd 12 Kr.; ein Pferd ohne Reuter 12 Kreuzer; ein Karren mit zwei Räder und 1 Pferd 16 Kr.; ein dito mit 2 Pferd 24 Kr.; ein leer Wagen mit 2 Pferd 30 Kr.; ein geladener dito mit 3 Pferd 1 fl.; ein dito mit 4 Pferd 1 fl. 12 Kr.

Der Bericht stellt auch fest, dass sich die Männer der Fahrgemeinschaft wegen des geringen Verdienstes, der damals zwischen 1/4 und 1/2 Tagelohn lag, keinen Tagelöhner als Arbeiter an ihrer Stelle leisten konnten, sondern den Fährdienst selbst versehen mussten. Allerdings war der Verkehr über den Rhein hinweg in französischer Zeit besonders gering wegen der strenge französischen Zollbestimmungen, denn der Rhein bildete ja die Grenze zu "Deutschland".

Unter französischer Verwaltung im Departement Mont Tonnerre wurde die aus dem Mittelalter stammende Fahrgenossenschaft aufgelöst bzw. privatisiert, d.h. das Fährgeschäft an Privatunternehmer verpachtet; das erste Mal 1803 für drei Jahre zu 430 fr. 97 cts. jährlich, die an die Gemeinde flossen, die sie aber an die Bürger verteilte, weil diese als weiterhin Eigentümer der Schiffe auch für deren Instandhaltung aufkommen mussten.

Nach Ablauf der Dreijahresfrist konnten die Weinheimer nur mit Mühe verhindern, dass das Fährgeschäft in Weinheim ganz eingestellt wurde; die Schiffe sollten sogar an eine neue Fährstelle in (Bingen-) Gaulsheim verlegt werden. Ab dem Jahre 1809 nahm der französische Staat den Weinheimer Fährbetrieb (und seine Einnahmen) als herrschaftliches Regal selbst in Anspruch. Alle Proteste der Weinheimer halfen nichts; erst später erhielt die Gemeinde von der Darmstädter Regierung, die 1816 Rheinhessen übernommen hatte, eine einmalige Abfindung von 1124 fr. 15 cts. aus den Pachteinnahmen.


Burger schließt diesen Überblick über die Geschichte der "Fahrgemeinschaft" vom Mittelalter bis zur Franzosenzeit mit dem Kommentar (S. 65):

Anschauungen der neuen, einer liberalen Wirtschaftsauffassung huldigenden Zeit und fiskalische Interessen hatten endgültig mit den Werken eines durch die Jahrhunderte hindurch bewährten Gemeinschaftsgeistes aufgeräumt. Nichts hatte den Frei-Weinheimern ihr Kampf um ihre alten Gerechtsamen geholfen - nicht auch die umfangreichen, aus der Advokatenstube stammenden Denkschriften, durch die sie ihren Standpunkt zu verteidigen suchten. Nur eines verschaffte ihnen einen Vorsprung vor den Nachbargemeinden: Frei-Weinheim hatte durch seine bisherige Monopolstellung im Überfahrdienst sowohl personell, wie auch materiell (Zahl und Beschaffenheit der Boote) einen Vorsprung, der nicht so schnell eingeholt werden konnte."


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Gs, erstmals 09.04.08; Stand: 11.01.21