|
Adel und Nichtadlige im Ingelheimer Grund Autor: Hartmut Geißler nach Alexander Burger und Peter Classen Zum Betrieb einer Pfalz gehörten Menschen, die die Gebäude und ihre Einrichtung in Ordnung hielten und für den sehr aufwändigen Unterhalt eines Königshofes mit seinen vielen hungrigen Gästen sorgten. Das waren nach einer Urkunde vom 6. Februar 835 ...
Dass es zu den Blütezeiten der Pfalz, also etwa vom
8. Jahrhundert (Karl der Große) bis ins
10. Jahrhundert (bis zu den Saliern) adlige
Pfalzgrafen auch unmittelbar im Saal gegeben haben muss, also in Nieder-Ingelheim, leuchtet
ein. Schon den ersten namentlich bekannten Herren von Ingelheim wird in der Genealogie von
Echters Stammbaum der Titel "Pfalzgraf
" zugeteilt.
Weiter Classen zum Adel: "Am engsten ist Ingelheim, wie es die politischen und rechtlichen Verhältnisse ergeben, mit Oppenheim verbunden; Oppenheimer Burgmannen tragen Lehen in Ingelheim, und zum Amtsgut des Reichsschultheißen von Oppenheim gehören auch Ingelheimer Besitzungen. Die verwandtschaftlichen Beziehungen dorthin sind zahlreich; ein Reichsschultheiß von Oppenheim aus der Zeit um 1300 ist mütterlicherseits Sproß der Familie "von Ingelheim". Einzelne Ingelheimer Ritter erreichten die Aufnahme in die Oppenheimer Burgmannschaft; eine eigene Burgverfassung mit Burgmannenrecht konnte sich in Ingelheim nicht herausbilden, wohl aber erhielt die Genossenschaft des Ingelheimer Adels, die "Gelübd", im späten 14. Jahrhundert das Recht der Friedberger Burgmannen. Das Ingelheimer Gericht jedoch wurde zwar für zahlreiche andere Orte zum Oberhof, nicht aber für den Oppenheimer Bereich. Das weist auf das hohe Alter seiner Verfassung. Der Ingelheimer Adel lebt von seinen landwirtschaftlich genutzten Besitzungen, die oft recht zersplittert innerhalb und außerhalb des Ingelheimer Reichsgutbezirkes liegen. Zugleich leistet er Kriegsdienste im Solde verschiedener Herren; in einer Mainzer Soldabrechnungsliste von 1318 werden allein 20 Ingelheimer Ritter angeführt." (soweit Classen) Zum Heereszug des Ritters Philipp von Ingelheim 1431 nach Lothringen siehe hier! Diese Ingelheimer Freiherren waren im frühen und hohen Mittelalter nur dem jeweiligen
König untertan, also reichsunmittelbar, und erhielten sich Vorrechte dieses Status, der von einigen Abgaben und Pflichten befreite,
auch nach 1375/76, als der Ingelheimer Grund an das Kurfürstentum der Pfalz
verpfändet wurde.
Den Status der Reichsunmittelbarkeit spiegeln auch die überlieferten Wappen der Ingelheimer Ursprungsorte wider. Sie zeigen alle den staufischen Kaiseradler.
Die im Ingelheimer Grund ansässigen bzw. begüterten Adelsfamilien waren in der Regel Mitglieder in der "Gelübd" (weiblich), einer Genossenschaft, zu der alle Adligen des Reichsgrundes gehören mussten, wenn sie in den Genuss der Freiheiten kommen wollten. Sie kannte Aufnahmeeide (daher "Gelübd"), hatte schriftliche Statuten, eigene Ämter ("die Drei" und "die Zwei"), Mechanismen zur inneren Konfliktregelung wie Schiedsverfahren und eine gegenseitige Beistandspflicht. Einmal im Jahr tagte die Gelübd in Ober-Ingelheim.
Die Schultheißen (eine Art Orts- und Gerichtsvorsteher) der Orte stammten sehr häufig aus den Familien "von Obentraut" oder "von Ingelheim". Wichtig dabei wurde, dass es keiner dieser Ritterfamilien gelang, eine regionale Vormachtstellung zu erringen. Auch die Bolander, Reichsministeriale aus der Donnersberggegend, die zwar nicht aus Ingelheim stammten, aber hier wie in vielen anderen Orten der Region begütert waren, scheiterten mit einem solchen Versuch, obwohl sie zeitweise die Vogtei über die Ingelheimer Stauferburg, die aus der Pfalz hervorgegangen war, innehatten und sogar eine Zollburg in Ingelheim errichten konnten. Beide Bevölkerungsgruppen - die freien Bauern und Handwerker sowie die Adligen - existierten weiter, auch als aus dem königlichen Fiscalgut ein kurpfälzisches Territorium wurde. Sie kamen dreimal im Jahr zum "Ungebotenen Ding" zusammen, wobei das Nichterscheinen mit Bußgeld bedroht war, also zu einer Art Volksversammlung der Freien. "Ungeboten" hieß dieses Thing deshalb, weil es das Regeltreffen war, zu dem nicht extra eingeladen (geboten) wurde. Es fand in Nieder-Ingelheim unter der Linde statt, die Anna Saalwächter im "Saal" lokalisierte, andere neben der Remigiuskirche, die als Gemeindekirche mit Glockenturm auch zu Gemeindeankündigungen diente; bei schlechtem Wetter in der Michaelskapelle daneben. Es wurde durch den Schultheißen von Nieder-Ingelheim geleitet ("gehegt") und fand regelmäßig statt am - Montag nach Martini (11. November), - Montag nach Johannes Baptist (24. Juni), - zweiten Montag nach Ostern. Von seiner in frühen Zeiten wahrscheinlich sehr weitreichenden Zuständigkeit, auch in strafrechtlichen Fragen, war seit dem Spätmittelalter nicht mehr viel übrig geblieben. (Anna Saalwächter, S. 20). In den Zeiten der Oberhof-Dokumente und Haderbücher (14./15./frühes 16. Jh.) befasste sich das Ding wohl nur noch mit - Verwaltungsangelegenheiten, wie Zöllen, - der Aufnahme von fremden Untertanen ("Ausleuten"), - Kompetenzüberschreitung des geistlichen Gerichtes, - Jagdvergehen, - Amtsverletzungen von Beamten und - Strafsachen Ab 1580 zog das kurfürstliche Gericht in Heidelberg endgültig auch die lokalen Strafsachen an sich. Beide Gruppen standen zusammen, wenn es um die Verteidigung ihrer Rechte gegen die zentralistischen Bestrebungen der Pfälzer Regierung ging; sie hatten aber auch immer wieder lang andauernde und zähe Konflikte miteinander; wenn z. B. die Mitgliedschaft in den Gerichten, das freie Ausschankrecht und vor allem das Jagdrecht betroffen war. Eine Aufstellung solche Konfliktpunkte findet sich im Heidelberger Entscheid vom 5. Dezember 1609, durch den die kurpfälzische Regierung zwischen beiden Gruppen zu schlichten versuchte. Durch die Adelsfamilien erlangte Ober-Ingelheim nach dem Niedergang der Nieder- Ingelheimer Pfalz eine deutliche Vorrangstellung gegenüber den anderen Dörfern des Grundes (Ingelheim "superior", was anfangs wohl geographisch gemeint war, später aber rangmäßig gedeutet wurde). Sie erfuhr durch den Oberhof - auch Rittergericht genannt - vom 14. Jahrhundert an eine weitere Verstärkung.
Im Jahre 1756 antworteten die Ortsverwaltungen von Frei-Weinheim und Nieder- Ingelheim auf eine Anfrage des pfälzischen Oberamtes in Oppenheim, dass „seit undenklichen Zeiten“ in ihren Orten keine Adligen ansässig gewesen seien.
Diese Vorrangstellung Ober-Ingelheims hatte auch noch am Ende des alten Reiches Bestand, als in der französischen Zeit 1802 eine neue Verwaltungseinheit geschaffen wurde, der "Kanton Ober-Ingelheim", und noch weiter im 19. Jahrhundert, bis die Industrialisierung, die wegen der Eisenbahnanbindung in Nieder-Ingelheim stattfand, nun diesen Ort allmählich zum bevölkerungsreichsten und finanzstärksten der Ingelheimer Dörfer machte.
Gs, erstmals 28.02.06; Stand: 15.02.10 |

Themenseiten
Die Bolander
Die Herren (später Grafen) von Ingelheim
Ritter
Philipp von Ingelheim
Die Schlacht bei
Bulgnéville 1431
M(ar)ia Werberg
von Lindenfels
Hofgut Westerhaus
Die "Gelübd"
Adelsprivileg von 1392
Die Bede
Oberhof u. Haderbücher
Schöffen
Gerichtsschreiber
Ein Turnier in Ingelheim 1337?
Adelsstifte
Wehrmauern von Ober-Ingelheim
Weitere Mauerreste in
Ober-Ingelheim
Wehrmauern und Palais von Groß-Winternheim
Die Burgkirche
Standeskämpfe
Literaturhinweise