Adel und Nichtadlige im Ingelheimer Grund

Autor: Hartmut Geißler
nach Alexander Burger und Peter Classen 


Zum Betrieb einer Pfalz gehörten Menschen, die die Gebäude und ihre Einrichtung in Ordnung hielten und für den sehr aufwändigen Unterhalt eines  Königshofes mit seinen vielen hungrigen Gästen sorgten. Das waren nach einer Urkunde vom 6. Februar 835 ...
  • einerseits die dem Könige direkt unterstellten Bauern und Handwerker, die auf dem Königsgut ("fiscus") arbeiteten, lateinisch daher "fiscalines" genannt (etwa = Königsleute), und
  • andererseits die "liberi homines", die adligen Freiherren, später  auch "manen des richs" genannt, ansässig auf Königshufen in den Selztaldörfern, insbesondere in Ober-Ingelheim und Groß-Winternheim

Dass es zu den Blütezeiten der Pfalz, also etwa vom 8. Jahrhundert (Karl der Große) bis ins 10. Jahrhundert (bis zu den Saliern) adlige Pfalzgrafen auch unmittelbar im Saal gegeben haben muss, also in Nieder-Ingelheim, leuchtet ein. Schon den ersten namentlich bekannten Herren von Ingelheim wird in der Genealogie von Echters Stammbaum der Titel "Pfalzgraf " zugeteilt.
Die Anfänge dieser Herren "von Ingelheim" liegen im Dunklen, denn den Angaben Echters für die frühe Zeit kann man mit Sicherheit nicht vertrauen; sie hatten ihren späteren Wohnsitz in Ober-Ingelheim. Aus ihnen hebt sich aber ein Giselbert "von Nieder-Ingelheim" ab (1281 und 1314 erwähnt), dessen Nachfahren wahrscheinlich zu den "von Ockenheim, genannt von Ingelheim" wurden (ausgestorben Ende des 15. Jhs.). Spätestens seit dem Ende der Stauferzeit aber scheint Nieder-Ingelheim kein attraktiver Wohnsitz für den Ingelheimer Adel mehr gewesen zu sein.
Classen beschreibt die Ständestruktur des Ingelheimer Grundes folgendermaßen (S. 133/34):

"Die Bevölkerung Ingelheims besteht aus zwei ständisch getrennten Gruppen, dem Adel ("Ritter und Edelknechte") und den Nichtadligen; aber beide haben gleichen Anteil an der Reichsfreiheit, beiden steht die Wahl zum Schöffen wie das Schultheißenamt offen. Konflikte zwischen beiden Gruppen können wir in der von uns zu behandelnden Zeit noch nicht beobachten. 
Schon die Urkunden des 13. und frühen 14. Jahrhunderts lassen erkennen, daß der Adel fast ausschließlich in Ober-Ingelheim
[und Groß-Winternheim; Gs] wohnt und dort begütert ist. Aber seine Verbindungen reichen weit über das Ingelheimer Reich hinaus. Die Familien, die zum Teil Namen führen, die auf Herkunft von anderen Orten deuten - von Ockenheim, von Appenheim und andere - sind verschwägert mit dem Adel des Reichsgutbereiches von Oppenheim, Nierstein und Schwabsburg, aber auch mit dem rheingauischen Adel und der Mainzer Ministerialität; und wie die familiären Beziehungen, so reichen auch die Besitzungen in diese Gebiete. Zu den weltlichen kommen die geistlichen Verbindungen: wir finden in den vornehmen Mainzer Stiftern Kanoniker aus dem Ingelheimer Adel."


Wappen eines "Johan von Ingelhaim"
als angeblicher Teilnehmer eines Ritterturniers zu Worms im Jahre 1209 nach Rüxner;
Abb. aus: wikipedia

Weiter Classen zum Adel:

"Am engsten ist Ingelheim, wie es die politischen und rechtlichen Verhältnisse ergeben, mit Oppenheim verbunden; Oppenheimer Burgmannen tragen Lehen in Ingelheim, und zum Amtsgut des Reichsschultheißen von Oppenheim gehören auch Ingelheimer Besitzungen. Die verwandtschaftlichen Beziehungen dorthin sind zahlreich; ein Reichsschultheiß von Oppenheim aus der Zeit um 1300 ist mütterlicherseits Sproß der Familie "von Ingelheim". Einzelne Ingelheimer Ritter erreichten die Aufnahme in die Oppenheimer Burgmannschaft; eine eigene Burgverfassung mit Burgmannenrecht konnte sich in Ingelheim nicht herausbilden, wohl aber erhielt die Genossenschaft des Ingelheimer Adels, die "Gelübd", im späten 14. Jahrhundert das Recht der Friedberger Burgmannen. Das Ingelheimer Gericht jedoch wurde zwar für zahlreiche andere Orte zum Oberhof, nicht aber für den Oppenheimer Bereich. Das weist auf das hohe Alter seiner Verfassung.
Der Ingelheimer Adel lebt von seinen landwirtschaftlich genutzten Besitzungen, die oft recht zersplittert innerhalb und außerhalb des Ingelheimer Reichsgutbezirkes liegen. Zugleich leistet er Kriegsdienste im Solde verschiedener Herren; in einer Mainzer Soldabrechnungsliste von 1318 werden allein 20 Ingelheimer Ritter angeführt.
" (soweit Classen)

Zum Heereszug des Ritters Philipp von Ingelheim 1431 nach Lothringen siehe hier!

Diese Ingelheimer Freiherren waren im frühen und hohen Mittelalter nur dem jeweiligen König untertan, also reichsunmittelbar, und erhielten sich Vorrechte dieses Status, der von einigen Abgaben und Pflichten befreite, auch nach 1375/76, als der Ingelheimer Grund an das Kurfürstentum der Pfalz verpfändet wurde. 
Eine Zusammenstellung dieser adligen "Freiheiten und Gnaden" ist in einer Urkunde vom 7.6.1392 überliefert.


 

Links: Grabmäler der Ritter Hans von Ingelheim und Wilhelm von Ockenheim in der Burgkirche, 15. Jh. 
Die Wappen wurden während der französischen Revolutionszeit herausgemeißelt.

Foto: Archiv des Historischen Vereins

Zum Ritter Philipp von Ingelheim

Den Status der Reichsunmittelbarkeit spiegeln auch die überlieferten Wappen der Ingelheimer Ursprungsorte wider. Sie zeigen alle den staufischen Kaiseradler. 



Die im Ingelheimer Grund ansässigen bzw. begüterten Adelsfamilien waren in der Regel Mitglieder in der "Gelübd" (weiblich), einer Genossenschaft, zu der alle Adligen des Reichsgrundes gehören mussten, wenn sie in den Genuss der Freiheiten kommen wollten. Sie kannte Aufnahmeeide (daher "Gelübd"), hatte schriftliche Statuten, eigene Ämter ("die Drei" und "die Zwei"), Mechanismen zur inneren Konfliktregelung wie Schiedsverfahren und eine gegenseitige Beistandspflicht. Einmal im Jahr tagte die Gelübd in Ober-Ingelheim.



Ober-Ingelheim, 
Edelgasse 1, ehemals Gut der Wolf von Sponheim

Die stattlichen Höfe solcher Adligen standen oder stehen z. T. noch in der Aufhofstraße ("Uffhub"), der Stiegel- und Edelgasse Ober-Ingelheims

Besonders seien hier die "Edlen", dann "Freiherrn", schließlich die "Grafen von Ingelheim" genannt, die heute noch in Geisenheim und in Mespelbrunn ansässig sind.




Der Sitz derer "von Ingelheim" in der Stiegelgasse 50 (oben
und ihr Hof-Gut aus dem 18. Jahrhundert auf dem Westerberg (unten)


Ober-Ingelheim, Stiegelgasse 65, früher Sitz der Buser/Beuser von Ingelheim


Hof Obentraut in Groß- Winternheim
Die Junker von Obentraut aus Groß-Winternheim sind ausgestorben. Ihr eindrucks- volles Renaissancepalais aber steht noch immer dort. 

Die Schultheißen (eine Art Orts- und Gerichtsvorsteher) der Orte stammten sehr häufig aus den Familien "von Obentraut" oder "von Ingelheim".

Wichtig dabei wurde, dass es keiner dieser Ritterfamilien gelang, eine regionale Vormachtstellung zu erringen. Auch die Bolander, Reichsministeriale aus der Donnersberggegend, die zwar nicht aus Ingelheim stammten, aber hier wie in vielen anderen Orten der Region begütert waren, scheiterten mit einem solchen Versuch, obwohl sie zeitweise die Vogtei über die Ingelheimer Stauferburg, die aus der Pfalz hervorgegangen war, innehatten und sogar eine Zollburg in Ingelheim errichten konnten.

Beide Bevölkerungsgruppen - die freien Bauern und Handwerker sowie die Adligen -  existierten weiter, auch als aus dem königlichen Fiscalgut ein kurpfälzisches Territorium wurde. 
Sie kamen dreimal im Jahr zum "Ungebotenen Ding" zusammen, wobei das Nichterscheinen mit Bußgeld bedroht war, also zu einer Art Volksversammlung der Freien. "Ungeboten" hieß dieses Thing deshalb, weil es das Regeltreffen war, zu dem nicht extra eingeladen (geboten) wurde.
Es fand in Nieder-Ingelheim unter der Linde statt, die Anna Saalwächter im "Saal" lokalisierte, andere neben der Remigiuskirche, die als Gemeindekirche mit Glockenturm auch zu Gemeindeankündigungen diente; bei schlechtem Wetter in der Michaelskapelle daneben.
Es wurde durch den Schultheißen von Nieder-Ingelheim geleitet ("gehegt") und fand regelmäßig statt am

- Montag nach Martini (11. November),
- Montag nach Johannes Baptist (24. Juni),
- zweiten Montag nach Ostern.

Von seiner in frühen Zeiten wahrscheinlich sehr weitreichenden Zuständigkeit, auch in strafrechtlichen Fragen, war seit dem Spätmittelalter nicht mehr viel übrig geblieben. (Anna Saalwächter, S. 20). In den Zeiten der Oberhof-Dokumente und Haderbücher (14./15./frühes 16. Jh.) befasste sich das Ding wohl nur noch mit 

- Verwaltungsangelegenheiten, wie Zöllen, 
- der Aufnahme von fremden Untertanen ("Ausleuten"), 
- Kompetenzüberschreitung des geistlichen Gerichtes, 
- Jagdvergehen, 
- Amtsverletzungen von Beamten und 
- Strafsachen

Ab 1580 zog das kurfürstliche Gericht in Heidelberg endgültig auch die lokalen Strafsachen an sich.

Beide Gruppen standen zusammen, wenn es um die Verteidigung ihrer Rechte gegen die zentralistischen Bestrebungen der Pfälzer Regierung ging; sie hatten aber auch immer wieder lang andauernde und zähe Konflikte miteinander; wenn z. B. die Mitgliedschaft in den Gerichten, das freie Ausschankrecht und vor allem das Jagdrecht betroffen war. Eine Aufstellung solche Konfliktpunkte findet sich im Heidelberger Entscheid vom 5. Dezember 1609, durch den die kurpfälzische Regierung zwischen beiden Gruppen zu schlichten versuchte.

Durch die Adelsfamilien erlangte Ober-Ingelheim nach dem Niedergang der Nieder- Ingelheimer Pfalz eine deutliche Vorrangstellung gegenüber den anderen Dörfern des Grundes (Ingelheim "superior", was anfangs wohl geographisch gemeint war, später aber rangmäßig gedeutet wurde). Sie erfuhr durch den Oberhof - auch Rittergericht genannt - vom 14. Jahrhundert an eine weitere Verstärkung. 

Adalbert Erler beschrieb den „Obirhof“ als Rechtshilfe- und Berufungsinstanz des alten deutschen Rechts.  Er dürfte seine Wurzeln im Königsgericht des frühen Mittelalters gehabt haben, sein Sitz war in Ober-Ingelheim. 
Über 80 Ortsgerichte zwischen Bacharach, Alzey und Friedberg gingen bis zum 30-jährigen Krieg, Rechtshilfe suchend, beim Ober-Ingelheimer Oberhof „zu Haupte“. 
Bezeichnenderweise führte er den Kaiseradler im Siegel (links).


Während im Hochmittelalter noch Nichtadlige Mitglieder dieses Gerichtes sein konnten, ergänzte sich die Schöffenbank seit dem Spätmittelalter nur noch durch Berufung aus der Adelsgelübd

Im Jahre 1756 antworteten die Ortsverwaltungen von Frei-Weinheim und Nieder- Ingelheim auf eine Anfrage des pfälzischen Oberamtes in Oppenheim, dass „seit undenklichen Zeiten“ in ihren Orten keine Adligen ansässig gewesen seien. 

Wohl deshalb konnten sich nur die Orte Ober-Ingelheim und Groß-Winternheim im 13. Jahrhundert mit starken Wehrmauern umgeben, während die Bauern des Nieder-Ingelheimer Dorfes zwar hinter den Mauern des "Saals" Schutz finden konnten, ihr eigentliches Dorf an der Remigiuskirche aber schutzlos war und oft zerstört wurde. Andere Reichsdörfer wie Elsheim, Schwabenheim, Bubenheim waren mit Wall und Graben umgeben. Rechts: Restaurierte Wehrmauer am "Seufzerpfad" in Ober-Ingelheim.

Diese Vorrangstellung Ober-Ingelheims hatte auch noch am Ende des alten Reiches Bestand, als in der französischen Zeit 1802 eine neue Verwaltungseinheit geschaffen wurde, der "Kanton Ober-Ingelheim",  und noch weiter im 19. Jahrhundert, bis die Industrialisierung, die wegen der Eisenbahnanbindung in Nieder-Ingelheim stattfand, nun diesen Ort allmählich zum bevölkerungsreichsten und finanzstärksten der Ingelheimer Dörfer machte.








Fotos: H. Geißler

Gs, erstmals 28.02.06; Stand: 15.02.10



Themenseiten

Die Bolander

Die Herren (später Grafen) von Ingelheim

Ritter Philipp von Ingelheim


Die Schlacht bei Bulgnéville 1431

M(ar)ia Werberg von Lindenfels

Hofgut Westerhaus

Die "Gelübd"

Adelsprivileg von 1392

Die Bede

Oberhof u. Haderbücher

Schöffen

Gerichtsschreiber

Ein Turnier in Ingelheim 1337?

Adelsstifte

Wehrmauern von Ober-Ingelheim

Weitere Mauerreste in Ober-Ingelheim

Wehrmauern und Palais von Groß-Winternheim

Die Burgkirche

Standeskämpfe

Literaturhinweise